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Channel: Kommentare zu: BVerfG zum Anspruch auf Videoübertragung im NSU-Prozess
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Von: Gast

Man sollte aber vielleicht auch sagen, dass die Idee, nun gerade für die Nebenkläger eine Verfassungsbeschwerde wegen der unterbleibenden Videoübertragung zu erheben, eine geradezu peinlich abwegige...

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Von: kb

Ging es dabei nicht um das Problem, daß die Nebenkläger die Zeugen nur von hinten werden sehen können ?

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Von: Christian

“Ging es dabei nicht um das Problem, daß die Nebenkläger die Zeugen nur von hinten werden sehen können ?” Wenn dem so wäre fragt man sich, in welchem Land man lebt. Es geht hier wohl gar nicht mehr...

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Von: Wilms

Die Voraussetzungen für eine Klage beim Bundesverfassungsgericht kann jeder auf dessen Homepage nachlesen. Wer diese nicht erfüllt, 97% der Klagen erfüllen diese nicht oder sind unbegründet, wird...

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Von: Ida S. Calhoun

§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG enthalten Mindestanforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde. Der Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich...

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Von: Mike

Hi RA Stasdler, RiAG Klabauter et.al., dat sinn Dodln: nun jammernse, weil was eh klar war von Anfang an (a priori), dasse im Losverfahren als “große überreginale” …. nicht im Saal sitzen dürfen. Kenn´...

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Von: Wilms

Die Peinlichkeiten in Bayern nehmen kein Ende. Beim Losverfahren hat es Fehler gegeben. Es wurden Karten in falsche Behälter gesteckt, und es wurden Karten von denen nicht entfernt, die ihre Anmeldung...

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